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ELDA Direktabrechnung: Problemlösungen
Du blickst bei der eld@- Abrechnung noch nicht ganz durch? Dann hol dir hier nützliche Informationen zu folgenden Punkten:
- Patienten scheinen nicht auf
- Vorzeitiges Ende der Therapie
- Hausbesuch/Kilometergeld
- Selbstbehalt
- Spezialfall: Krankenkassenwechsel
Wenn du wissen möchtest, wie du eine Abrechnung durchführen kannst, dann schau doch mal hier nach.
Es sind Probleme aufgetreten?
Wenn mal Daten abgehen weißt das System dich direkt darauf hin und du hast die Möglichkeit diese, je nachdem wo sie fehlen, nachzutragen. Diese Hinweise sind beim jeweiligen Patienten in rot beschrieben. Blaue Hinweise sind Warnungen und verhindern die Abrechnung nicht, im Gegensatz zu den roten. Du hast auch die Möglichkeit, die Liste aller Abrechnungsfälle nach nur fehlerhaften Abrechnungsfällen zu filtern.
Eine Patient scheint nicht auf, wie kann das sein?
- – Stelle sicher, dass bei dem Patienten in den Stammdaten die Krankenkasse und eine Versicherungskategorie hinterlegt ist, und dass diese Daten auch so in der Verordnung angezeigt werden.
- – Probleme mit der PLZ? Hier darf nur eine Zahl ohne Buchstaben, Bindestriche oder Leerzeichen eingegeben werden.
- – Falls du in den Stammdaten ➡︎ Krankenkasse den Haken bei nur abgeschlossene Behandlungsserien abrechnen gesetzt hast, stelle sicher, dass die Behandlungsserie bereits beendet ist.
- – Prüfe, ob du in der Verordnung auch die verordneten Leistungen hinterlegt hast.
- – Überprüfe, ob du bei den Stammdaten ➡︎ Leistungen die richtige Positionsnummer für die jeweilige Krankenkasse hinterlegt hast.
- – Bitte stelle auch sicher, dass du bei den Einstellungen ➡︎ Grundeinstellungen für deine Praxis im Namen keine Punkte verwendet hast.
- – Trotzdem noch nicht aufgetaucht: Melde dich bei uns, wir helfen gerne weiter!
Vorzeitiges Ende der Therapie
Manchmal kommt es vor, dass eine Behandlung aus verschiedenen Gründen vorzeitig beendet werden muss. Dennoch ist es möglich, dass die Leistungen vom Therapeuten abgerechnet werden können. Folgendes Beispiel verdeutlicht das: Die betreffende Krankenkasse verlangt, dass erst abgerechnet werden darf, wenn alle verordneten Leistungen durchgeführt wurden. (Dieser Abrechnungsmodus ist in den Stammdaten ➡︎ Krankenkassen für den jeweiligen Krankenversicherungsträger, in diesem Fall bereits angehakt.)
Um also für einen Patienten bei vorzeitigem Therapieende die Abrechnung vorzunehmen, setze bitte folgende Schritte: Wechsle im schwarzen Menüband zu Behandlungen. Danach klicke den Patienten an und sehe nun in den Daten zur Verordnung, dass beispielsweise nur drei von acht Behandlungen durchgeführt wurden. Du kannst nun die Verordnung bearbeiten und im Verordnungsschein durch Anhaken eines Kästchens die Leistung für die Abrechnung freigeben. Bei diesem Vorgang verfärbt sich das Kästchen grün:
Ist die Leistung für die Abrechnung freigegeben, folgt der Vorgang dem Ablauf, wie du diesen von anderen Abrechnungen bereits kennst.
Hausbesuch/Kilometergeld
Im Patientenstammblatt kannst du festlegen, wie weit der Patient vom Praxisstandort entfernt ist. Du gibst im dafür vorgesehenen Feld die Kilometeranzahl ein, die anschließend für die Berechnung des Kilometergeldes relevant sein wird:
Die in den Stammdaten erfasste Entfernung zum Patienten wird beim Hinzufügen der Leistung, bei der du Abrechnung in Kilometer angehakt hast, im Behandlungsverlauf gesetzt.
Unser Tipp: Erfasse gleich die Kilometer hin und zurück, diese werden nämlich eins zu eins übernommen.
Eine Hausbesuchspauschale wiederum wird nur im Leistungsstamm als Hausbesuch definiert und die Pauschale als Preis erfasst.
Selbstbehalt
Ist der Patient beispielsweise ein Versicherter der SVS, muss bei der Abrechnung eine Besonderheit berücksichtigt werden: die Erfassung eines Selbstbehaltes. 80 Prozent der Therapiekosten für den Patienten werden mit der Krankenkasse abgerechnet, 20 Prozent mit dem Patienten. Da die Abrechnung mit dem Krankenversicherungsträger monatlich erfolgt, enthält diese auch alle anderen Patienten, die Leistungen in diesem Monat bekommen haben.
Gib in den Verordnungsdetails den Selbstbehalt von 20 Prozent an, füge wie gewohnt die Leistungen hinzu und speichere deine Eingabe:
In der eld@ Abrechnung mit der Kasse werden dann nur 80 Prozent des Tarifbetrages veranschlagt. Die restlichen 20 Prozent erhältst du mit einer direkten Abrechnung vom Patienten. Dafür kannst du in der Behandlungsansicht des Patienten unter Weitere Aktionen > Honorarnote anklicken und eine perfekt vorgefertigte Honorarnote wird dir vorgeschlagen. Kontrolliere diese in der Vorschau und erstelle sie, wenn alles in Ordnung ist.
Spezialfall: Krankenkassenwechsel
Ein weiterer Spezialfall in der Abrechnung tritt auf, wenn Patienten irrtümlich die falsche Krankenkasse angegeben haben. Ein Beispiel: Der Patient nennt die SVS als zuständigen Krankenversicherungsträger, ist aber in Wirklichkeit bei der ÖGK. Ein Therapietermin für Oktober wurde bereits gemeinsam mit den anderen Patienten, die in diesem Monat behandelt wurden, abgerechnet.
Die Krankenkasse meldet zurück, dass sie nicht für den Patienten zuständig ist. In diesem Fall änderst du unter Behandlungen im Verordnungsschein die Krankenkasse, indem du die ÖGK auswählst. Das Programm leitet dich in der Folge genau an, welche Schritte bei einem Kassenwechsel zu setzen sind:
Du kannst die Abrechnung mit der bisherigen Krankenkasse zurücksetzen. Das Buchungsjournal korrigiert diese mithilfe einer Einzelgutschrift. Anschließend kann mit der richtigen Krankenkasse für die nächste Abrechnungsperiode wie gewohnt abgerechnet werden.
Tarife ändern
Wie du Tarife ändern kannst, und wie sich das auf deine elda Abrechnung auswirkt kannst du hier nachlesen.